Flaggen und Fahnen sind meist rechteckige Stücke Stoff, die an einem Fahnenmast an Land, an einem Fahrzeug oder auf einem Schiff aufgehängt sind. Sie symbolisieren einen Staat, ein Volk, einen Teil eines Staates, eine Gemeinde, eine Partei oder einen Verein oder auch Einzelpersonen (z.B. Präsidentenstandarten). Als Symbole für Völker und Staaten ("Nationalflagge") sind sie derzeit das wichtigste Symbol.
a. Form des Tuchs (rechtwinklig, dreieckig, ...)
b. Längen/Höhenverhältnis (quadratisch = 1:1; doppelt so lang wie hoch = 1:2; 1,5mal so lang wie hoch = 2:3; etc.)
c. Färbung des Tuchs: Neben einfarbigen Flaggen (Libyen einfarbig grün) herrschen v.a. Flaggen mit senkrechten oder waagrechten Streifen vor, häufig drei Streifen ("Trikolore"). Daneben gibt es verschiedene andere Symbole (Kreuze, Halbmond, Sterne), die häufig verwendet werden. Eine Anzahl Flaggen (v.a. Präsidenten- oder Königsstandarten, aber auch Staatsflaggen) enthalten das gesamte Wappen. Bei der Färbung ist es wichtig, Farbtöne (hellblau, mittelblau, dunkelblau, türkisblau, violett ...) zu unterscheiden. Die Breite von Streifen, die Größe von Symbolen ist ebenfalls von Bedeutung.
Die erwähnten "Bestimmungsmerkmale" treffen häufig nur mehr oder weniger zu. Von vielen Flaggen gibt es Varianten in der genauen Färbung und in den Längen /Höhenverhältnissen. In manchen Fällen sind jedoch solche "feinen" Unterschiede die einzigen, die Flaggen unterschiedlicher Länder unterscheidbar machen (z.B. Niederlande/Luxemburg oder Indonesien/Monaco).
a. Staatsflagge: eine Flagge, die von staatlichen Einrichtungen zu Lande oder zu Wasser verwendet wird.
b. Bürgerliche Flagge/Nationalflagge im engeren Sinn: eine Flagge, die jeder Bürger eines Landes verwenden darf (z.B. an Feiertagen oder bei Sportveranstaltungen).
c. Handelsflagge: eine Flagge, die von Handelsschiffen (zivilen Schiffen) verwendet wird.
d. Kriegsflagge zu Land: eine Flagge, die von miliärischen Einrichtungen und Truppen an Land verwendet wird.
e. Kriegsflagge zur See: eine Flagge, die von Kriegsschiffen am Heck geführt wird.
f. Gösch: eine Flagge, die von Kriegsschiffen am Bug geführt wird.
g. Präsidentenstandarte: eine Flagge, die der jeweilige Präsident führt. Analog dazu gibt es Standarten für Minister, Ministerpräsidenten, Monarchen.
h. Spezialflaggen: z.B. Luftwaffe, zivile Luftfahrt, Küstenwache, Zoll, Post.
Neben den Flaggen, die für den souveränen Staat (z.B. Deutschland oder Rußland ) oder einen seiner Repräsentanten stehen, gibt es auch Flaggen für Teile der Staaten (z.B. Bayern, Niedersachsen oder auch Karelien, Udmurtien , Tschetschenien). Da diese üblicherweise keine eigenen Streitkräfte haben, führen sie keine Kriegsflaggen; die anderen Flaggentypen sind jedoch mehr oder wenige anzutreffen.
Rußland (Russische Föderation) ist gegliedert in 89 "Subjekte der Föderation", davon 21 Republiken, 10 Autonome Bezirke (Autonome Oblasti), 2 Städte (Moskau und St. Petersburg) und 56 weitere Gebiete von unterschiedlichem Status.
Flaggen, die für die ganze Russische Föderation stehen, sind die National-, Staats- und Handelsflagge (weiß-blau-rot waagrecht gestreift); die Kriegsflagge zur See (Andreaskreuz); die Gösch der Marine; die Zollflagge; die Standarte des Präsidenten. Außerdem wird häufig bei Demonstrationen die alte Flagge der Sowjetunion verwendet.
Aus verschiedenen Quellen ergibt sich, daß alle Republiken der Russischen Föderation eigene Flaggen haben. Die Quellen widersprechen sich jedoch häufig. Insbesondere in der Bürgerkriegsrepublik Tschetschenien sind unterschiedliche Flaggen im Gebrauch. Jedoch auch die Republiken Kabardino-Balkarien und Karatschajewo-Tscherkessien sind insofern problematisch, als eine Quelle die Meinung vertritt, daß in diesen beiden Republiken nur die Flaggen der beiden jeweils namengebenden Völker, nicht jedoch eine gemeinsame Flagge vorhanden sind.
Für einige der anderen "Subjekte der Föderation", insbesondere einige Autonome Bezirke, sind Flaggen bekannt; davon dürften einige inoffiziell oder ganz falsch sein.
Auch Völker und Gebiete, die keinen offiziellen Status innerhalb Rußlands haben, führen z.T. Flaggen: So gibt es für die verschiedenen Kosakengruppen Flaggen, aber auch eine Flagge für Sibirien. Diese Flaggen sind alle inoffiziell und nicht anerkannt.
National-, Handels- und Staatsflagge, Kriegsflagge zu Land
Flagge der Kriegsmarine
Gösch der Marine
Gösch der Marine (andere Quelle)
Zollflagge
Präsidentenstandarte
Flagge der früheren Sowjetunion
Adygeja
Altai
Bashkortostan
Bashkortostan (Variante)
Burjatien
Chakassien
Dagestan
Dagestan (andere Quelle)
Inguschetien
Kabardino-Balkarien
Kabardinien (andere Quelle)
Balkarien (andere Quelle)
Kalmykien
Kalmykien (andere Quelle)
Karatschajewo-Tscherkessien
Karatschajen (andere Quelle)
Tscherkessien (andere Quelle)
Karelien
Karelien (andere Quelle)
Komi
Komi (Variante)
Mari-El
Mari-El (andere Quelle)
Mordwinien
Mordwinien (andere Quelle)
Nordossetien
Sacha
Tatarstan
Tatarstan (Unabhängigkeitsbewegung)
Tschetschenien
Tschetschenien (Variante)
Tschetschenien (Variante)
Tschuwaschien
Tuwa
Tuwa (andere Quelle)
Udmurtien
Birobidjan (Jüdisches Autonomes Gebiet)
Chanten und Mansen (Autonomer Bezirk)
Ewenken (Autonomer Bezirk)
Jamal-Nenzen (Autonomer Bezirk)
Kaliningrad (Gebiet)
Korjaken (Autonomer Bezirk)
Taimyr (Autonomer Bezirk)
Tschuktschen (Autonomer Bezirk)
Ust-Ordinsker Burjaten (Autonomer Bezirk)
Agun
Ingrier
Kaukasus-Föderation
Nord-Asien
Nord-Asien (Variante)
Sibirien
Ural
Vepsier
Kosakenunion
Donkosaken
Kubankosaken
Schwarzmeerkosaken